Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach der von Ihnen dargelegten Formulierung des Ehevertrages, haben Sie erst Anspruch auf Wohnung und Unterhalt (monatliche Summe) nach rechtskräftiger Scheidung. Allerdings, wird zu prüfen sein, inwieweit dieser Ehevertrag überhaupt Wirksamkeit entfaltet und nicht evt. sittenwirdrig ist, soweit darin z.B. ein Verzicht auf Trennungsunterhalt (Unterhalt zwischen Trennung und Ehescheidung) enthalten ist. Sollte dem nicht so sein, hätten Sie ggfl. ohnehin Anspruch auf Getrenntlebendunetrhalt, soweit sich dies nach einer Unterhaltsberechnung ergäbe.
Ich rate Ihnen daher, sich für den Fall der Trennung an einen auf dem Gebiet des Familienrechts spezialisierten Kollegen zu wenden, den Ehevertrag prüfen zu lassen und Ihre Unterhaltsansprüche dann durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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