Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 2.Zusätzliche Kennzeichnung Es handelt sich um einen Mietvertrag mit gestaffelter Miete nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 557a BGB: Staffelmiete">§ 557a BGB</a>. §19 – Ersatzmieter Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist – das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats – zu kündigen, wenn er dem Vermieter mindestens einen wirtschaftlich und persönlich zuverlässigen und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigten Ersatzmieter bringt, der bereit ist, einen Mietvertrag zu denselben Bedingungen abzuschließen. ... Zustands der Wohnung, Abrechnung von Nebenkosten, usw. ... Nun habe ich die Wohnung mit der gesetzlichen drei Monatsfrist zum 28.02.2017 gekündigt.