Selbständiges Beweisverfahren- Vergleich
vom 19.4.2006
150 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Wohnungsverwalterin einer größeren Wohnungseigentümer- gemeinschaft. Ein selbständiges Beweisverfahren wurde wegen zahlreicher Mängel durchgeführt und gegen den Bauträger im Anschluss geklagt. Im Rahmen eines vor dem Landgerichts geschlossenen Vergleichs wurde der Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens Beträge zugesprochen und auch vom Bauträger an die Gemeinschaft überwiesen.