Nachfolgend ein Auszug des geltenden Rechts nach BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, Satz (2), Punkt 2: „Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, (…) wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats (…). ... Wie ich verstanden habe, ist die TZ-Beschäftigung ein gesondertes Arbeitsverhältnis während der Elternzeit, welche nach Ablauf der EZ erlischt. Würde mein Chef nur dieses Arbeitsverhältnis kündigen wollen, welche Kündigungsfrist wäre korrekt. 2 Monate weil die Betriebszugehörigkeit insgesamt mehr als 5 Jahre beträgt oder 1 Monat weil es quasi ein "neuer Vertrag" ist?