Schadensersatzansprüche geltend machen
vom 8.6.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im Vertrag steht, dass wenn bis zum 31.12.2019 die Anlagen nicht in Betrieb gehen der Vertrag erloschen ist. ... Des Weiteren habe ich Herrn Kopacz heute zugesagt, für den Fall dass die Arbeiten nicht in diesem Zeitraum stattfinden sollten ich mich dazu verpflichte, Ihnen beiden jeweils 1.500 Euro Schadensersatz innerhalb von einer Woche zu leisten und Ihnen beiden dies auch schriftlich zu bestätigen, was ich hiermit ebenfalls tue."