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Falsches Maße

5. Dezember 2023 18:19 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben bei einer Firma plissee und Fliegengitter für 2 Fenster und eine Terrassentür bestellt. Von der Firma kam ein Kollege der das Aufmaß genommen hat. Und seine Materialien vorgestellt hat und wir dann ein Angebot bekamen. Erst waren wir geschockt wegen dem Betrag. Aber wir dachten das kann sich nur gut auf die Arbeit der Firma auswirken.
Also nahmen wir das Angebot an, leisteten eine Anzahlung und gaben die Bestellung auf. Die Fertigstellung sollte 4 bis 6 wochen dauern . Jedoch nach 2 Wochen bekamen wir Nachricht die Ware ist fertig zum Einbau.
Zuerst waren die Kollegen etwas verdutzt das die Fliegengitter zu kurz zu den Außenrahmen die Bürsten die den Abstand ausgleich sollten passten auch nicht. Dann fuhr der Mann in seine Firma und kam mit nachgeholten Materialien um den Einbau fertig zustellen. Aber bei der Terrassentür wurde definitiv ein falsches Teil geliefert. Ein Einbau war nicht möglich.
Als wir unsere Wohnung dann verließen und unsere 2 Fliegengitter von außen gesehen hatten, waren wir schockiert. Und kontaktieren die Firma das wir das so nicht annehmen werden. Es sieht so unmöglich aus. So haben wir uns das nicht vorgestellt.
Die Firma besteht auf eine Abnahme. Was können wir jetzt machen? Der Gesamtpreis bezieht sich auf über 2 tausend Euro und wir sind völlig fassungslos. Die Plissee waren in Ordnung.
Bitte welche Möglichkeit haben wir.
Mfg Kerstin Schnabel

5. Dezember 2023 | 19:09

Antwort

von


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Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der Arbeit der Firma unzufrieden sind. In Ihrem Fall haben Sie verschiedene Optionen.
Zunächst einmal haben Sie das Recht, eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Das bedeutet, dass die Firma verpflichtet ist, die Mängel zu beheben. Sie sollten der Firma schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Hier sollten Sie auch konkret bezeichnen, was nicht in Ordnung ist. Vielleicht gibt es auch Abweichungen vom Angebot etwa im Hinblick auf die Maße der Fliegengitter o. ä. Dann wäre es eine Falschlieferung und der Vertrag wäre nicht erfüllt. Könnten dann den Rücktritt erklären.

Wenn die Fliegengitter gemäß des Angebotes geliefert wurden, können Sie ebenfalls eine Frist setzen, diesmal zur Nachbesserung und dann könnten Sie ebenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären. Diesen Rücktritt könnten Sie dann auch auf die Fliegengitter beziehen, die Plissees könnten Sie behalten.

Mir ist auch nicht ganz klar, ob sie den Kaufpreis schon bezahlt haben. Sie könnten ein Zurückbehaltungsrecht an den Restbetrag geltend machen.

Eine Abnahme sollten Sie verweigern. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob es sich um einen Werkvertrag handelt. Hier müsste man den genauen Vertragsinhalt prüfen. Es wird darauf ankommen, ob die Montage im Vordergrund steht. Vermutlich wird es aber wertmäßig am meisten auf die Lieferung der Plissee und der Fliegengitter ankommen.dann läge ein Werklieferungsvertrags gemäß § 650 BGB vor und es wäre im wesentlichen Kaufrecht anzuwenden.

Es ist wichtig, dass Sie alle Kommunikation mit der Firma dokumentieren und gegebenenfalls Beweise für die Mängel sammeln. Dies könnte beispielsweise durch Fotos oder Zeugenaussagen geschehen.
Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre genauen rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Möglicherweise macht es auch Sinn, einen gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Raumausstatterhandwerk zu rate zu ziehen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine rechtliche Information ist und keine spezifische Rechtsberatung darstellt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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