Sehr geehrter Fragesteller,
es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der Arbeit der Firma unzufrieden sind. In Ihrem Fall haben Sie verschiedene Optionen.
Zunächst einmal haben Sie das Recht, eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Das bedeutet, dass die Firma verpflichtet ist, die Mängel zu beheben. Sie sollten der Firma schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Hier sollten Sie auch konkret bezeichnen, was nicht in Ordnung ist. Vielleicht gibt es auch Abweichungen vom Angebot etwa im Hinblick auf die Maße der Fliegengitter o. ä. Dann wäre es eine Falschlieferung und der Vertrag wäre nicht erfüllt. Könnten dann den Rücktritt erklären.
Wenn die Fliegengitter gemäß des Angebotes geliefert wurden, können Sie ebenfalls eine Frist setzen, diesmal zur Nachbesserung und dann könnten Sie ebenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären. Diesen Rücktritt könnten Sie dann auch auf die Fliegengitter beziehen, die Plissees könnten Sie behalten.
Mir ist auch nicht ganz klar, ob sie den Kaufpreis schon bezahlt haben. Sie könnten ein Zurückbehaltungsrecht an den Restbetrag geltend machen.
Eine Abnahme sollten Sie verweigern. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob es sich um einen Werkvertrag handelt. Hier müsste man den genauen Vertragsinhalt prüfen. Es wird darauf ankommen, ob die Montage im Vordergrund steht. Vermutlich wird es aber wertmäßig am meisten auf die Lieferung der Plissee und der Fliegengitter ankommen.dann läge ein Werklieferungsvertrags gemäß § 650 BGB vor und es wäre im wesentlichen Kaufrecht anzuwenden.
Es ist wichtig, dass Sie alle Kommunikation mit der Firma dokumentieren und gegebenenfalls Beweise für die Mängel sammeln. Dies könnte beispielsweise durch Fotos oder Zeugenaussagen geschehen.
Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre genauen rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Möglicherweise macht es auch Sinn, einen gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Raumausstatterhandwerk zu rate zu ziehen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine rechtliche Information ist und keine spezifische Rechtsberatung darstellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht