Verkäufer ist kein Erstbesitzer
Sehr geehrte Anwälte im Dezember 2014 kaufte ich von einem privaten Verkäufer einen Reimport aus den USA.Der Verkäufer sicherte mir zu der Erstbesitzer zu sein.Der Audi wurde in Litauen zur EU Norm umgerüstet.Der Verkäufersicherte mir zu,da brauchen Sie nicht suchen,da werden Sie nichts finden.Mit dem Wagen ist noch nie etwas gewesen.Als Zeugen bei der Besichtigung waren mein Sohn und seine Freund anwesend.Der Audi wurde bei der Autoplattform Mobile als unfallfrei und aus erster Hand angepriesen.Im nachhinein stellte sich jedoch ein Totaschaden heraus der in Litauen repariert wurde.Im ADAC Kaufvertrag hat der Verkäufer angegeben,daß das KFZ-soweit ihm bekannt-1(Anzahl)Vorbesitzer(Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte.Im nachhinein stellte sich herraus,daß der Verkäufer den Audi mit bereits mehr als 7000Km erworben hatte.Nun meine Frage handelt es sich bei der Aussage des Verkäufers im Kaufvertrag nun um eine Beschaffenheitsvereinbarung oder um eine Wissensmitteilung.Wie ist die aktuelle Rechtslage?Der BGH hat 2009 in einem ähnlichen Fall auf eine bloße Wissensmitteilung entschieden.Handelt es sich dabei um eine arlistige Täuschung?Ich will Den Audi gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben.