Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1.
Eine Aussicht auf Schadensersatz haben Sie dann, wenn den Versorger hinsichtlich seines Verhaltens ein Verschulden trifft. Dies wäre im vorliegenden Fall die fehlende Mitwirkung beim Anbieterwechsel bzw. das Abstellen des Stroms ohne einen Anbieterwechsel mittels Bestätigung ermöglicht zu haben. Nach Ihrer Schilderung haben Sie alles unternommen um eine ununterbrochene Versorgung sicher zu stellen. Diesbezüglich haben Sie den bisherigen Lieferanten über den Wechsel informiert und darüber hinaus neue Verträge abgeschlossen. Weshalb diese Vorgänge von Ihrem Anbieter nicht zur Kenntnis genommen worden sind, bzw. nicht bearbeitet worden sind ist nicht ersichtlich. Somit ist es möglich hier ein Verschulden anzunehmen, welches zum Schadensersatz führen kann.
Für eine erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche vor einem Gericht müssten Sie alle Ihren Anspruch stützenden Tatsachen, also insbesondere die abgegebenen Erklärungen zum Wechsel etc. darlegen und beweisen können. Dies gilt ebenfalls für den erlittenen Schaden. Eine Spezialregelung zur Haftung enthält § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung.- NAV. Diese Regelung enthält Beweisvermutungen sowie Haftungsbegrenzungen. So wird beispielsweise hinsichtlich einer Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass den Versorger Vorsatz oder Fahrlässigkeit trifft. Somit wäre der Versorger in der Pflicht einen entsprechenden Gegenbeweis anzutreten.
2.
Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Versorger einen Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu gewährleisten, vgl. 20 EnWG. Dazu gehört auch, dass sie bei einem Anbieterwechsel aktiv mitwirken und Freigabe erteilen, sobald eine Ordnungsgemäße Kündigung vorliegt. Hier gilt wie oben, dass der Anbieter bei Verschulden haftet. Sofern Sie die Pflichtverletzung nachweisen können, besteht grundsätzlich eine erfolgversprechende Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung.
Als nächsten Schritt sollten Sie dem Energieversorger mitteilen, dass Sie wegen der erfolgten Pflichtverletzung Schadensersatz geltend machen und ihn auffordern den Anspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Tut er dies nicht, so sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte bedienen.
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