Wenn ich das Privatinsolvenzverfahren durchführe, bekommt meine Frau dann wieder Unterhalt?
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Guten Tag, bei mir liegt folgendes vor: - Nettoeinkommen : 1860€ - Kindesunterhalt für 4-jährigen Sohn: 204€ - Unterhalt für geschiedene Ehefrau: 0,00€ (da ich die Schulden tilge bzw. wegen Selbstbehalt) - monatliche Schuldentilgung: 700 € (4 Gläubiger) - Lohnabtretung bei einem Gläubiger über Kreditvertrag (Sparkasse) Laut Pfändungstabelle liegt der pfändbare Betrag bei einer unterhaltspflichtigen Person bei 252,05€. Bei zwei Personen (inkl. geschiedener Ehefrau bei 119,01€). Fragen: Wenn ich das Privatinsolvenzverfahren durchführe, bekommt meine Frau dann wieder Unterhalt, weil ich die Schulden nicht mehr tilge?