Küchenkauf-Vertragsrücktritt
vom 12.10.2006
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mal angenommen, jemand schliesst mit seiner Unterschrift in einem Möbelhaus z.b. am 05.10.einen Vertrag über eine geplante Küche ab, geht jedoch am 09.10. weder in das Möbelhaus um von dem Vertrag zurück zu treten,da er merkt,das er den vertrag wegen finanziellen gründen doch nicht einhalten kann.Dort erklärt der Verkäufer ihm,dass eine Stornogebähr von 25 % des kaufpreises gefordert wird.Dem Unternehmen sind jedoch keinerlei Kosten entstanden,da weder noch mass genommen wurde(der termin wahr z.b. auf den 12.10. angelegt) von der Küche weder noch irgendwelche bestellungen der küche erfolgt sind.Lediglich ist der vertrag gemacht wurden.Auch wurde keine Anzahlung geleistet. Darf den das Möbelhaus/verkäufer die 25 % des kaufpreises anfordern, bzw.ist das überhaupt gerechtfertigt?