Sehr geehrter Ratsuchender,
hier sind Sie dem weitverbreiteten Irrtum unterlegen, dass ein generelles 14-tägigen Rücktrittsrecht besteht.
Das ist aber nur für einige Ausnahmen (z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge) festgelegt, so dass das Möbelhaus -sofern ein Rücktrittsrecht im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist- Ihre Bitte um Rücktritt gar nicht akzepieren muss und auf Vertragserfüllung bestehen kann.
Nun bietet die Firma die Vertragsaufhebung an, aber unter der Bedingung, dass Sie die Stornogebühr zahlen. Wollen Sie dieses nicht, wird die Firma ggfs. auf Erfüllung bestehen.
Nach der derzeitigen Sachverhaltsdarstellung haben Sie also eine rechtlich schlechte Position und Sie sollten dann genau überlegen, ob Sie das Angebot der Firma, so ungerecht es auch erscheint, nicht doch lieber annehmen, um nicht der Gefahr der Vertragserfüllung ausgesetzt zu werden; ggfs. kann die Gebühr noch herunter gehandelt werden.
Etwas anderes könnte sich ggfs. auf dem Vertrag selbst ergeben; hierzu ist es aber notwendig, den Vertrag selbst einzusehen, was so in diesem Forum nicht möglich ist.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen ggfs. zu zahlenden Stornoebühr sollten Sie daher einen Anwalt mit der weitergehenden Prüfung des Vertrages (was aber weitere Kosten auslöst) beauftragen; selbstverständlich kann dieses auch über unser Büro erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle