In meinem Arbeitsvertrag findet sich folgender Punkt: ------------------------ Der Arbeitnehmer zahlt die vom Arbeitgeber für Aus-, Fort-, oder Weiterbildung aufgewandten Kosten zurück, sofern der Arbeitnehmer vor Ablauf von drei Jahren auf seine Veranlassung oder sein Verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Die Höhe der Rückzahlung mindert sich pro Jahr um ein Drittel. ------------------------ Weiterhin wurde ein extra Vereinbarung getroffen die ich unterschreiben musste: ------------------------ Vereinbarung zwischen -Firma- und -Meine Person- folgende Vereinbarung getroffen: Herr X zahlt im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen die Kosten für die Weiterbildung "X", die er in der Zeit vom Februar 2009 bis Juli 2009 (Eigentlich Fehlerhaft) unternehmen wird, wie folgt zurück: Arbeitsverhältnis endet bis: Betrag: 31.12.2009 X € (85% des komplett Betrags) 31.12.2010 X € (57% des komplett Betrags) 31.12.2011 X € (28% des komplett Betrags) 31.12.2012 entfällt ------------------------ Der Vollständigkeit halber lagen die Kosten der Fortbildung, die der Arbeitgeber zu tragen hatte, unter 10.000 €.