Ist die Jahresbindung zulässig?
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichenten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... Die gesetzlichen Fristen beschränken sich doch auf 3 Monate, ist die Jahresbindung hier denn zulässig und ist meine Kündigung zum 31.