Einspruch Kostenbeteiligung durch wegen Verstosses gegen Paragraph 6 GG
vom 28.8.2020
für 51 €
Ich mietete eine Wohnung für 1800 Euro im Monat. ... Was im Interesse des Kindes ist, beurteilt sich grundsätzlich nach der Auffassung der Eltern, denen diesbezüglich eine Entscheidungsprärogative zukommt. Die Auffassung der Eltern ist grundsätzlich vorrangig, weshalb sie durch Hoheitsträger respektiert werden muss.[46]" Die Geschichte ist noch umfämglicher, aber ich wollte so kurz wie möglich schreiben.