Mietrecht - Bei Mieterhöhung eine 2 statt 3-monatige Kündigungsfrist ?
Guten Tag, am 1.6.2011 teilte mir mein Vermieter eine Nettoerhöhung (Umlage von Nebenkosten) von 40 EUR monatlich mit. Da er sich vor Vertragsabschluss (Unterzeichnung des Mietvertrages Juni 2010) bei den Nebenkosten verrechnet hatte, dann auch noch eine Nachzahlung für 2010 von 433 EUR, um den Rechenfehler auf meine Kosten auszubügeln, u.a. hatte er die Grundsteuer bei der Vereinbarung der Nebenkosten-Vorauszahlung versehentlich nicht berücksichtigt. Ich habe einen Anwalt daraufhin aufgesucht und der fand die Nebenkostenabrechnung nicht vorschriftsgemäß (Schlüsselung) und nicht transparent.