Kündigung, Elternzeit, ALG 1, Überstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Ist es vor diesem Hintergrund möglich, einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen, in dem ich mich verpflichte, gegen die betriebsbedingte Kündigung nicht rechtlich vorzugehen? ... Wenn ja, der Arbeitsvertrag enthält unter "Sonstige Bestimmungen" noch folgende Klausel: "Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit ihrer Fälligkeit in Textform geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Ablehnung an einzuklagen."