Anteilige Zahlung bei noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen?
vom 16.10.2008
20 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich habe folgendes Problem, seit einem Jahr wohne ich mit meiner Frau und Sohn in einer 3 Zimmer Wohnung. ... Nun da wir ausziehen sind wir jetzt dazu verpflichtet nach nur einem Jahr die Wohnung renoviert zu uebergeben? ... Die Zeitfolge getraegt im allgemeinen : bei Küchen, Bädern und Duschen 3 Jahre Bei Wohn und Schlafräumen Fluren, Dielen und Einzeltoiletten 5 Jahre Bei allen übrigen Räumen 7 Jahre Diese Zeitfolgen werden berechnet vom Zeitpunkt des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet Schönheitsreparaturen nach Bedarf durchzuführen, wenn die Zeitfolge nach §16 Ziff4a seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind. c) Bei Beendigung des Mietverhaeltnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu uebergeben.