Kann Mehrbedarf bei Kindesunterhalt vertraglich auf eine Partei übertragen werden?
vom 16.11.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Guten Tag, ich habe die Frage, ob ein absehbarer Mehrbedarf im Kindesunterhalt unter den beiden Sorgeberechtigten per Vertrag ausgeschlossen werden kann, wenn eine Seite bereit wäre, die Mehrkosten, hier für den Besuch einer Privatschule, alleine zu übernehmen. ... Kann ein zu erwartender Mehrbedarf im Kindesunterhalt von vornherein per "interner Vereinbarung" / "Vertrag unter den beiden Sorgeberechtigten" für meine Seite ausgeschlossen werden, wenn die Kindsmutter bereit wäre, die Kosten für die Privatschule alleine zu übernehmen? Ist so eine "Freistellung von Mehrbedarfskosten" mir gegenüber juristisch möglich oder ist das ausgeschlossen (da ggf.