Kann man auch als Verkäufer beim onlinehandel zurücktreten?
vom 2.9.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Ich habe über kleinanzeigen.de ein antikes Stück zum Verkauf angeboten und war schnell mit einem Interessenten handelseinig geworden. ... Jetzt macht der unterlegene Käufe Ansprüche gegen mich geltend und besteht weiter auf den Verkauf nach § 433 ff. ... Wenn Käufer beim Onlinehandel ein Rücktrittsrecht haben, habe ich das nicht auch als Verkäufer?