Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ein Kunde Kenntnis darüber erlangt, dass Sie als Privatverkäufer gemeldet sind, tatächlich aber ein gewerblicher Verkäufer sind, kann das weitereichende Folgen haben.
Zunächst werden Sie von dem Auktionshaus gesperrt.
Darüber hinaus kann das für Sie zuständige Finanzamt informiert werden. Sie würden sich - wenn Sie die Einnahmen nicht vertsueren - der Abgabenverkürzung strafbar machen und müssten entsprechend fällige Steuern nachzahlen.
Werden Sie "enttarnt", können Sie sich nicht mehr schützen. Sie müssten belegen, dass Sie nur Privathändler sind, was Ihnen sicherlich nicht gelingen wird, wenn Sie Auktionen in einem gewissen Umfang und über einen entsprechenden Zeitraum (für jeden einsehbar) durchgeführt haben.
Als gewerblicher Hänler haben Sie nicht die Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuschließen oder die Gewährleistungsvorschriften zu umgehen, wenn Sie mit einer Privatperson kontrahieren. Die Verträge sind anfechtbar und das von Ihnen Erlangte (Kaufpreis) muss bei entsprechenden Anfechtungen jeweils zurück erstattet werden. Sie bleiben auf Ihren Auktionskosten sitzen. Schaltet die Gegenseite einen Rechtsanwalt oder sogar das Gericht ein, sind auch diese Kosten von Ihnen zu im Falle des Unetrliegens zu tragen.
Betreiben Sie den professionellen Handel als Privatperson, kann auch über eine strafbare Handlung nachgedacht werden, da Sie Vorteile erlangen (keine Rücknahmepflicht der Ware, keine Gewährleistung) die Ihr Risiko senken und Ihre über das Jahr gesehene Geinnmarge steigern können.
Schützen können Sie sich nicht, da die Informationen über Ihre Tätigkeiten bei dem Auktionshaus gespeichert werden dürften und an Gericht und Staatsanwaltschaft herauszugeben sind. Die Forderungen, die auf Sie zukommen können, habe ich oben dargelegt.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
www.gruemo.de