Kündigungsfristen eines sog. Altvertrages
vom 31.1.2005
10 €
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Bei der Kündigungsfrist bräuchte ich nun ihren Rat: Der Mietvertrag wurde im August 1996 unterzeichnet und enthält folgenden Inhalt: "(1) Vertrag auf unbestimmte Dauer: Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.09.1996. Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. ... (nun folgen die weiteren damals gültigen gesetzlichen Bestimmungen)...^ Nun zu meiner Frage: Muss ich mich an die im Mietvertrag gemachten Angaben halten, oder habe ich durch den Satz "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" die Möglichkeit, von der neuen, 3-Monatigen Kündigungsfrist gebrauch zu machen?