Eigenbedardskündigung einer Mietswohnung
vom 11.7.2019
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
In der schriftlichen Kündigung steht nur, dass sie die Immobilie selbst wieder nutzen und bewohnen möchte. ... Ihr Wunsch, wieder in ihr altes Zuhause zu ziehen, rechtfertigt allein unseres Erachtens noch keine Eigenbedarfskündigung. Frage: Haben wir, nachdem wir nun selbst gekündigt haben, noch eine Chance, die Eigenbedarfskündigung anzufechten?