Wir sind ein Team aus drei Personen: - A, deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Deutschland - B, äthiopische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Äthiopien - C, deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Äthiopien, beschränkte Steuerpflicht in D für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Wir sehen uns als Team im Prinzip gleichberechtigt, mit gleich großen Anteilen am Stammkapital der gUG und damit gleichem Stimmrecht in der GV. ... c) Erfolgt aus der Tatsache einer Anstellung in Deutschland für C eine beschränkte Steuerpflicht ? ... e) Wäre die gUH verpflichtet, bei der Anstellung von in D nicht steuerpflichtigen Personen im Ausland in Deutschland Hypotax oder ähnliches einzubehalten?