Beginn Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichrente
vom 13.11.2019
für 70 €
Scheidungsurteil vom 1.7.2010 Aus der Scheidungsfolgenvereinbarung vom gleichen Datum: „Der Versorgungsausgleich ist daher ausschließlich nach den bis zum 31.08.2009 geltenden Vorschriften über den Versorgungsausgleich durchzuführen" „Der Ausgleich der Betriebsrente erfolgt nach §2 VAHRG zugunsten der Antragstellerin" „Die Antragstellerin hat Anspruch auf Ausgleich der Betriebsrente sobald die Voraussetzungen des § 1587g erfüllt sind" §1587g Abs. 1 Satz 2 a.F. sah vor, dass die Rente verlangt werden kann, sobald die Ausgleichsberechtigte „oder das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat." §1587g wurde zum 1.9.2009 aufgehoben und durch die Regelungen des VersAusglGes ersetzt (???) ... Meine Frage: Wann beginnt der Anspruch auf Ausgleichsrente: Mit Vollendung des 65.