Nachdem der Gebrauchtwagenhändler, der im Übrigen ca. 600km entfernt vom Wohnort des Käufers sitzt, mit dem verdeckten Mangel konfrontiert wurde gibt dieser an, das Fahrzeug seinerseits von einem Händler gekauft zu haben und nichts von dem verdeckten Mangel bzw. dem geschweißten Riss im Motorblock zu wissen. ... Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: 1) Inwiefern ist der Gebrauchtwagenhändler verpflichtet, die bereits aufgelaufenen Reparaturkosten bei einer anderen Werkstatt, die allerdings nur aufgrund einer arglistigen Täuschung (entweder er hatte wirklich nicht gewusst, dass der Motor unfachmännisch repariert wurde und das Auto in Treu und Glauben von einem anderen Händler gekauft oder er wusste davon und hat billigend in Kauf genommen das der Mangel irgendwann zum Vorschein tritt) entstanden sind, zu übernehmen? ... Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich von einer arglistigen Täuschung aus und von einer vollumfänglichen Schadensersatzpflicht des Gebrauchtwagenhändlers oder jener Person, die dem Händler das Fahrzeug verkauft hat.