arbeitsrecht (arbeitsort/gesetzl. kündigungsfrist)
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
betriebszugehörigkeit zum jetzigen zeitpunkt: 3 jahre. arbeitsvertrag sagt: "arbeitsort ist berlin. die firma behält sich vor, herrn x innerhalb des unternehmens in unternehmen, die mit der firma wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden sind, auch an einem anderen ort einztusetzen ganz oder teilweise oder eine andere oder zusätzliche tätigkeit zu übertargen..." nun die fragen: da das angebot nach dus zu gehen aus privaten/persönlichen gründen abgelehnt wird, 1) besteht die rechtliche chance eine abfindung zu erhalten?