ich habe ein kleines Problem ,ich habe 1995 eine Bürgschaft bei einer Bank für meinen Sohn (Eigentumswohnung)unterschrieben,diese soll nun greifen,da mein Sohn insolvent gegangen ist. Ich habe schon ein paar Teilzahlungen geleistet,damit nicht vollstreckt werden kann,da ich zur Zeit jedoch nur Krankengeld (unterhalb der Pfändungsgrenze) beziehe,fällt mir das sehr schwer, und habe die Zahlungen eingestellt.Ich möchte die Bürgschaft ( 108.000,--DM ) rückwirkend anfechten. Gründe : die Bürgschaft darf die wirtschaftliche Leistungesfähigkeit nicht übersteigen,trotzdem haben die diese Bürgschaft damals ohne eine Überprüfung meiner finanziellen Lage akzeptiert.Das habe ich schriftlich ,dass es keine Selbstauskunft gibt.