A und B (verheiratet) erwerben in 1985 ein Eigenheim (Baujahr 1963) Scheidung der Eheleute A und B in 2006 Tod von A im Januar 2008 Tod von B im März 2017 C und D nunmehr Erben des Eigenheims zu jeweils 50% Im Eigenheim lebt nun nur noch der Lebensgefährte von B (fortan also als Mieter) D beabsichtigt C dessen Anteile abzukaufen um die Immobilie weiterhin zu vermieten C und D einigen sich auf einen Verkaufspreis i.H.v. 150.000€ für die Anteile des C. Besitzverhältnisse: Zunächst A und B jeweils 50% Nach Scheidung weiterhin jeweils 50% (B verbleibt im Eigenheim zusammen mit C und D) Nach Tod von A: 50% Anteil des B, 25% Anteil des C, 25% Anteil des D (in Erben-/Eigentümergemeinschaft) Nach Tod von B: 50% Anteil des C, 50% Anteil des D (in Erbengemeinschaft, C und D zwischenzeitlich nicht mehr dort wohnhaft) Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben geschildertem Sachverhalt stellen sich mir (als D aus obigem Beispiel) einige wichtige Frage hinsichtlich Steuerthemen im Rahmen der Vermietung der Immobilie. 1.Kann D den an C bezahlten Betrag als Anschaffungskosten für die nächsten 50 Jahre zu 2% jährlich abschreiben? ... 2.D plant nach Abschluss des Kaufvertrages das Objekt zu renovieren.