Sehr geehrte Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um landwirtschaftliche Fläche, die in Bauland umgewidmet wurde. Möglicherweise handelte es sich um die betreffende Grundstücke um Bauerwartungsland, da bei diesen mit einer Bebaubarkeit zu rechnen war und in Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen war.
Um Bauerwartungsland in Bauland umzuwidmen, wird die Gemeinde wie hier ein ein Unternehmen mit der Erstellung eines Bebauungsplanes beauftragen. Ein Grundstück erhält durch die Ausweisung des Grundstückes im Bebauungsplan als Bauland Baulandqualität
Der Bebauungsplan wird durch die Gemeinde als Satzung festgesetzt. Im Anschluss erfolgt in der Regel eine Umlegung, in dem die Grundstücke in dem festgesetzten Bebauungsplan, eine neue gleichmäßige Zuschnitte erhalten. Mit dem Umlegungsbeschluß erfolgt auch eine Bestandveränderung im Grundbuch.
Um zu erfahren, wann das betreffende Grundstück Baulandqualität erhalten hat, sollten Sie sich an die örtliche Gemeinde wenden. Diese kann Ihnen ausführen, wann der Bebauungsplan als Satzung durch die Gemeinde beschlossen wurde und das betreffende Grundstück Bauland geworden ist. Auch eine Einsichtnahme im Grundbuch hilft Ihnen weiter, wann eine entsprechende Eintragsänderung vorgenommen wurde.
Ich hoffe alle Ihre Fragen beantwortet zu haben und Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Ansonsten nutzen Sie die Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hallo Herr Schröter,
zunächst schon einmal vielen Dank! Ich werde gemäß Ihren Hinweisen bei der Gemeinde nachfragen, wann genau der Bebauungsplan als Satzung durch die Gemeinde beschlossen wurde und das Grundbuch einsehen, wann die Bestandsveränderung eingetragen wurde.
Wenn ich das richtig sehe, sind dabei mit Bezug auf den Stichtag 20.12.2003 drei Ausgänge möglich:
A) vor dem Stichtag wurde der Bebauungsplan als Satzung durch die Gemeinde beschlossen und die Bestandsveränderung im Grundbuch eingetragen
-> Stimmt es, dass dann das Grundstück zum Stichtag Baulandqualität hatte?
B) vor dem Stichtag wurde der Bebauungsplan als Satzung durch die Gemeinde beschlossen, die Eintragsänderung im Grundbuch wurde jedoch erst nach dem Stichtag vorgenommen
-> Handelt es sich dann am Stichtag um Bauerwartungsland oder schon um Bauland?
C) erst nach dem Stichtag wurden der Bebauungsplan als Satzung durch die Gemeinde beschlossen und die Eintragsänderung im Grundbuch vorgenommen
-> Handelt es sich dann am Stichtag um Bauerwartungsland oder um etwas anderes?
Zu A. Das Grundstück ist Bauland.
Zu B) Maßgebend ist hier das Umlegungsverfahren. Wenn dies abgeschlossen ist, wäre das Grundstück Bauland. Die Eintragung im Grundbuch müßte dann unmittelbar folgen.
Zu C) hier wäre das Grundstück Bauerwartungsland aber kein Bauland.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom