Staatshaftung
vom 22.6.2019
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Die Stadtverwaltung betreibt dies unter anderem mit der Drohung, falls ich nicht mitwirken würde, würde ich meine „Mitwirkungspflicht" verletzen, und das hieße, dass man einen Grund hätte, mich aus meinem bis 2031 laufenden fristgebundenen Mietvertrag heraus zu klagen. ... Wenn er gewinnt, liegt der Schaden bei mir, wenn er verliert, wälzt er die Kosten auf die Einwohner der Stadt Düsseldorf ab. Ich möchte ihn persönlich aber nicht nur für die entstandenen Kosten eines Prozesses, sondern für den mir entstehenden Schaden haftbar machen.