Jugendhilfe NRW
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich bin Vater von 2 Söhnen und lebe getrennt von der Mutter . Für den ältesten Sohn(18Jahre) bin ich auf Grund seines Ausbildungseinkommen nicht mehr Unterhaltspflichtig . Für den jüngeren Sohn (15Jahre) zahle ich nach bereinigten Einkommen 377 plus Kindergeldanteil Unterhalt .