"Übernahme" einer Gaststätte
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Das Ordnungsamt hat mittlerweile festgestellt, dass beim Baurechtsamts niemals eine Änderung der Nutzung beantragt wurde, was bedeutet, dass der neue Pächter den ganzen Wust an Auflagen (Stellplätze, Lautstärkemessungen etc. ) erfüllen müsste, das seit 30 Jahren bestehende Lokal also neu als Gaststätte beantragen muss. Hier stellt sich die erste Frage: Warum konzessioniert das Ordnungsamt eine Gaststätte, ohne dem Baurechtsamt die Nutzungsänderung mitzuteilen?