Nachdem man mich die letzten 2 Jahre mit immer weniger Aufträgen ausgestattet hat teilte man mir am 05.04.2019 zunächst mündlich mit das man den Vertrag mit mir beenden will. Am 10.04. bekam ich die Mail mit der Kündigung und nun am 17.04. die Schriftliche Kündigung meines Vertrages per Brief mit dem Hinweis das ich das genutzte Lager innerhalb von 4 Wochen übergeben muss was mit großen Schwierigkeiten verbunden ist da es im laufe der 25 Jahre viele Bauelemente angesammelt haben die nicht montierbar waren und von mir bezahlt werden mussten für die ich nun kurzfristig einen neuen Lagerraum finden muss.
Lt. diesem Vertrag.. habe ich diese Kündigungsfrist, was mir aber doch recht lange vorkommt. ... Es sind im Vertrag keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen worden.
Als ich dann gestern (16.11.) zur ARGE ging, um mitzuteilen, dass ich die Stelle haben kann, hat meine Arbeitsvermittlerin mich darum gebeten, dass ich ihr bis Montag (20.11.) alle Unterlagen (Vertrag, Nachweise über Lohn, Arbeitszeit etc.) einreichen soll, damit sie die Sache prüfen kann.
Die in dem Teilzeit-Vertrag beschriebenen Tätigkeiten sind jedoch zu meinem bisherigen Vertrag identisch und beinhalten bei Bedarf sogar Überstunden und Mehrarbeit außerhalb der Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich. ... Ich benötige die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, damit ich damit erneut mit meinem Arbeitgeber über den Vertrag verhandeln kann.
Der Vertrag enthält unter anderem den Passus "Kündigung des Arbeitsvertrages vor Dienstantritt ist nicht möglich" Monatlicher Bruttolohn laut Vertrag 4200€/monatlich, insgesamt mit 13.Gehalt+sonstige Zahlungen wie Urlaubsgeld,vermögenswirksame Leistungen und Boni 62.000€ p.a.. Der neue Arbeitgeber hat nun in mehreren Telefonaten den Wunsch geäußert, den Vertrag aufzulösen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter von mir bietet mir eine Arbeit an. Sie soll 10 Stunden im Monat betragen. Welchen Vertragsentwurf soll er benutzen?
Vorbemerkungen: Ab Juli 2005 erhält meine Frau bis Mitte Januar 2006 Kurzarbeitergeld über eine Transfergesellschaft (das bisherige Arbeitsverhältnis wird nach Zahlung einer Abfindung aufgelöst) und anschließend für maximal 32 Monate Arbeitslosengeld (Alter 60 Jahre).
Zahlung erfolgt Ende Juni mit letztem Gehalt -> Nach Erhalt der Kündigung Freistellung bei vollen Bezügen bis Ende Juni -> Arbeitsamt wurde informiert -> Vertrag war AT Soweit so gut und alles im grünen Bereich. Nun ist eine andere Gesellschaft der AG wo ich bisher tätig war auf mich zugekommen. -> Einstellung soll aber zu Anfang Juni erfolgen, da dringend. -> Neuer Vertrag (ebenfalls AT), aber worin die vorherige Zugehörigkeit angerechnet wird.
Auszug aus dem Vertrag Punkt Kündigung, Rücktritt: Dem Auftraggeber ist das Recht vorbehalten, von dem Auftrag vor Projektbeginn zurückzutreten, sollte der Kunde des Auftraggebers das Projekt, in dessen Rahmen die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgte Absagen oder der Mitwirkung des Auftragnehmers an der Durchführung des Projekts widersprechen.
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Beachtung der tariflichen Kündigungsfrist, ansonsten unter Einhaltung der kürzesten möglichen gesetzlichen Kündigungsfrist 1) gekündigt werden. ... 1) kürzeste mögliche gesetzliche Kündigungsfristen a) bei Probezeit von längstens 6 Monaten Kündigungsfrist 2 Wochen b) in Betrieben bis zu 20 Arbeitnehmern (ohne Azubi) Kündigungsfrist 4 Wochen ohne festen Endtermin c) ansonsten: Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. ..." ... Da es ein Anschlußvertrag ist und Probezeit bereits im vorherigen Vertrag bestand. - Welche Frist ist bei der Kündigung seitens Person X einzuhalten?
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Bonuszahlung für den Fall, dass ich vor dem Auszahlungstermin mein Arbeitsverhältnis kündige. ... Bei einer Tätigkeitsdauer auf der Grundlage dieses Vertrages von weniger als 12 Monaten in einem Geschäftsjahr erfolgt die Vergütung zeitanteilig." Eine Ziffer 11 enthält mein Vertrag nicht, eine Betriebsvereinbarung dazu wurde nie geschlossen.
Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag steht zum Urlaub folgender Satz "der jährliche urlaubsanspruch beträgt 30 tage und wird bei austritt anteilig gewährt" Nun habe ich zum 30.09. gekündigt und mein Arbeitgeber teilt mir mit das ich nur 23 Tage Urlaub habe, kann dies so richtig sein? Vielen Dank
Ein Arbeitnehmer hat als leitender Angestellter in einem Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der einen Dienstantritt zum 15.2.2009 vorsieht. Der Arbeitnehmer war vorab bereits bei einem anderen, von der Rechtsform her unabhängigen Betriebsteil desselben Unternehmens tätig zur Einarbeitung in die neue Position. Dieser Einarbeitungsvertrag lief 5 Monate und ist bis zum oben bezeichneten Zeitpunkt befristet.