Sehr geehrte Damen und Herren macht sich die Geschäftsführung einer kleinen Firma (ca. 5 - 10 Mitarbeiter) realistisch strafbar, und wenn ja, für welche Delike, wenn sich folgendes zugetragen hat: - Ein Mitarbeiter kündigt auf Ende Januar 2009, arbeitet im Monat Januar aber krankheitsbedingt nicht mehr. (100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Arbeitsvertrag zugesichert) - Die Firma zahlt diesem einen Mitarbeiter den Lohn für Januar 2009 trotz unzähliger Mahnungen und Mahnverfahren nicht aus. - Die Firma schreibt im März bis Mai 2009 neue Stellen aus und stellt auch mindestens 1 - 3 neue Mitarbeiter an. - Die Geschäftsführung ist aufgrund intensiver und sogar auf der Homepage dokumentierter Expansionsphasen und Übersee-Auslandsengagements selten vor Ort und lässt sich sogar vor Arbeitsgericht vertreten. - Alle (verbleibenden) Mitarbeiter kündigen auf Ende August 2009 fristlos, da sie ganze zwei Monate kein Gehalt mehr erhalten haben. - Das Schuldnerverzeichnis zeigt Verbindlichkeiten gegenüber Banken in der Höhe von über 1''''000''''000 Euro, was sogar leicht mehr als die Höhe des angegebenen Firmenkapitals im Handelsregister entspricht. - Die Firma beantragt im November 2009 die Insolvenz. - Der Lohn für Januar 2009 wurde dem lange ausgeschiedenen Mitarbeiter nie ausbezahlt.