§ 35c EtG Abs. 2 - Anwendung bei einer unentgeltlichen Überlassung an die Mutter
vom 7.9.2023
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
. § 35c Abs. 2 besagt, dass "Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden." Gilt der Steuerzuschuss somit dann auch bei einem Einfamilienhaus, dass zu zwei Wohneinheiten umgebaut worden ist, bei dem die Mutter ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht erhalten hat? ... Ein Sohn hat im Rahmen des Umbaus Fenster verbaut, die unter § 35c fallen, jedoch sich im Wohnbereich der Mutter befinden.