WEG-Recht; Notgeschäftsführung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
In dem Artikel Haufe.de heißt es, dass eine Aufrechnung mit Wohngeld nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen aus einer Notgeschäftsführung möglich sei (BGH 02.06.2005,V ZB 32/05). Als Eigentümer von 2 Gewerberäumen in einer WEG-Anlage (Pizzeria und Taekwondostudio) war die Deckenabdichtung undicht und es tropfte Wasser sowohl in die Gasträume der Pizzeria als auch in die Turnräume des Taekwondostudios. Trotz unverzüglichem Schreiben an die Hausverwaltung, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss, reagierte diese überhaupt nicht.