Ich bin aktuell im Urlaub, und meiner ex- Freundin bleibt Heim. Sie ist jetzt da, will nicht mehr mit mir reden. Ich bin im Urlaub, und überlege früher heim hinzufahren. Jetzt meine Frage ist: welche sind meine rechte? Sie hat keinen Vertrag, und dieser Monat hat 2 Woche bezahlt. Sie will mit mir nicht reden, aber sie hat alle die Schlüssel.
Hilfe danke. Ich würde ein Anwalt für den Fall nehmen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sollte Ihre Ex- Freundin Sie nach Rückkehr aus dem Urlaub tatsächlich nicht in die Wohnung lassen, obwohl Sie Mieter oder Eigentümer sind, so können Sie dagegen gerichtlich vorgehen.
Es kann dann eine einstweilige Verfügung auf "Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht" beantragt werden.
Mit einem solchen gerichtlichen Beschluss kann ein Gerichtsvollzieher Ihnen dann wieder Eintritt zur Wohnung verschaffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller24. August 2015 | 09:54
Hallo,
Was soll ich falls Schäden gibt? Kann ich fern was machen, oder nur wenn ich wieder in Deutschland bin?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. August 2015 | 15:49
Um Schäden feststellen zu können, müssen Sie erst einmal zurück reisen.
Sofern Ihre Ex- Partnerin nachweisbar Schäden verursacht haben sollte, können Sie selbstverständlich Schadensersatz fordern.