Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

276 Ergebnisse für mutter kindergeld einkommen unterhaltsverpflichtung

Kindesunterhalt für drei von sechs Kindern
vom 26.7.2005 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, drei meiner vier Stiefkinder ziehen in Kürze zu ihrer (jeweiligen) Mutter. ... Situation: 1.Ehe: 1986 – 1991, Kind A, geb. 1987 (wird in wenigen Wochen 18), verdient ca. 800,- € netto im Monat, zieht zur Mutter KM ist wieder verheiratet (keine Kinder), arbeitet Vollzeit 2.Ehe: 1992 – 1997, Kind B, geb. 1992 (13 Jahre), Kind C, geb. 1993 (12 Jahre) und Kind D, geb. 1995 (10 Jahre), gemeinsames Sorgerecht der Eltern, Kind B und C ziehen zur Mutter, Kind D bleibt beim Vater und dessen jetziger Ehefrau KM war ein weiteres Mal verheiratet, ist nun geschieden (keine Kinder), lebt seit ca. 2,5 Jahren mit Lebensgefährten zusammen in dessen Haus, verdient ca. 650,- € im Monat (zahlt demnach keinen Unterhalt für Kind D) 3.Ehe: geschlossen 1998, Kind E, geb. 2000 (5 Jahre) und Kind F, geb. 2004 (13 Monate), Ehefrau betreut sämtliche Kinder, hat kein Einkommen außer 230,- € Erziehungsgeld für das jüngste Kind Nettolohn des Mannes:3123,53 € Weihnachtsgeld 2004:1258,61 € (nach Abzug der Steuern) Lohnsteuererstattung 2004: 562,00 € Die Familie bewohnt einen Teil eines EFH in der Nähe von Trier, welches dem Mann gehört.
Familienrecht Berechnung Kindesunterhalt
vom 27.2.2023 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Unterhalt: Ich habe ein Kind (14 Jahre alt) aus der ersten Beziehung und zwei Kinder 8 und 5 Jahre alt aus der jetzigen Ehe. Ich verdiene durchschnittlich 2.709,- € Netto monatlich inklusive Weihnachts-und Urlaubsgeld. Ich zahle momentan laut Unterhaltsurkunde: vom 04.02.2010 398,- €.
muss ich meine ex-frau nach 14 jahren ehe evtl. lebenslänglich unterhalten?
vom 12.9.2007 75 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Fakten / Chronologie: ich habe 1991 geheiratet. im jahr 2002 war ich alleingesellschafter (jedoch nicht GF, das war mein vater) (m)einer gmbh. parallel dazu erzielte ich einkommen aus freiberuflicher tätigkeit. anfang 2003 (rückblickend am höhepunkt meiner wirtschaftlichen karriere) hat sich meine frau von mir getrennt. wir haben 3 kinder, heute 9, 11 und 15 jahre alt. meine frau war zu ehezeiten nicht berufstätig. wegen der drohenden hohen unterhaltszahlungen (ich ging davon aus, dass bei der scheidung für den unterhalt das durchschnittseinkommen von 3 jahren angesetzt werden würde) habe ich die freiberufliche tätigkeit sofort eingestellt und die gmbh im mai 2003 zum gutachtenwert an meinen vater verkauft. ab diesem zeitpunkt wurde ich sozialversicherungspflichtiger angestellter in "meiner" ehemaligen gmbh. das gehalt war zwar niedrig, aber annaehernd branchenrealistisch, zumal in der damaligen zeit die grosse allgemeine krise eingriff. um dieses angestelltengehalt bei der irgendwann zu erwartenden scheidung als "unterhaltsberechnungsbasis" zu etablieren, habe ich versucht, die scheidung hinauszuzögern, um so lange wie möglich in jenem sicher gewähnten angestelltenstatus anerkannt zu sein. bei der scheidung (09.2005) wurde das niedrige gehalt und mein angestelltenstatus jedoch nicht zur berechnung des unterhalts herangezogen. die gegenseite wollte nämlich nur die ergebnisse der gmbh zählen lassen (die ja auch de facto nur durch mich existierte, da mein vater als GF und alleingesellschafter eigentlich nur eine theoretische rolle spielte; der gmbh-gewinn wurde durch mich erwirtschaftet). das konnte ich gut nachvollziehen... den gewinn der gmbh wollte ich jedoch nicht offenlegen und "durfte/brauchte" dies als "normaler" angestellter ja auch nicht. jedenfalls hat das bei der scheidungsverhandlung dazu geführt, dass der unterhalt festgelgt wurde, indem meine frau von der richterin gefragt wurde, wieviel sie bisher zum leben verbraucht/benötigt hatte: mit einstweiliger anordnung wurden darauf (seit 09.2005) die zahlungen auf monatlich 1.750 für ex-frau und die 3 kinder (ohne spezifizierte aufteilung) festgelegt. das kindergeld (ca. 450,–) bleibt zudem vollständig bei meiner ex-frau. das ist eigentlich auch in ordnung so, weil es dem lebensstandard vor der trennung in etwa entspricht. vermögensstatus: - zu ehezeiten haben wir ein haus gekauft, das schon vor der scheidung abbezahlt war. wir waren je zur hälfte eigentümer. meine frau wohnt jetzt mit den Kindern in diesem haus. - ein zweites haus haben wir kurz vor der trennung gekauft (2002). wir waren auch hier je zur hälfte eigentümer. im zuge der zugewinnregelung (aussergerichtlich) haben wir uns gegenseitig unsere hälfte-anteile überlassen und ich habe die schulden vom 2. haus (215 tsd) komplett übernommen. beide häuser sind gleich viel (je ca. 400) wert. der zugewinnausgleich wurde damit notariell geregelt/abgeschlossen. 2007 habe ich ein weiteres haus (auch ca. 400) geerbt. haus 1 ist schuldenfrei und wird komplett von mir genutzt, haus 2 ist ist zu 1/3 vermietet, zu 2/3 von mir genutzt und in ca. 2 jahren schuldenfrei. solange die hypothek läuft ergibt sich hier ein verlust von ca. 7 tsd/jährlich. Die Frage: durch meine selbstständigkeit (ich habe die gmbh wieder zurückgekauft und bin nun alleingesellschafter und GF) ist mir das kaufmännische risiko einer one-man-show bewusst: das geschäftsergebnis 2007 wird ca. 50% von 2006, die tendenz weiter sinkend. meine ex-frau macht keine anstalten, für ihren lebensunterhalt irgendwann auch mal selbst zu sorgen. es ist ja auch einigermaßen nachvollziehbar: mit unterhalt und kindergeld kann sie recht angenehm auch ohne arbeit (zumal mietfrei im eigenen haus) leben.. die kinder sind sehr selbstständig (3., 6. und 9. klasse) - und es nicht so, dass man sagen könnte, die mutter sieht es als lebensaufgabe und berufstätigkeit, "zu erziehen". sie verbringt ihre zeit eher mit künstlerischen hobbytätigkeiten, mit denen sie auch (wohl eher geringfügige, aber ich haben da keinen einblick) einnahmen erzielt. diese situation wurmt mich natürlich - weil ich im gegenzug immer mehr arbeiten muss um den o.g. per anordnung fixierten unterhalt leisten zu können. eine einvernehmliche anpassung des unterhalts an die echten zukünftigen verhältnisse (z.b. würde ich gern auch die kinder zu mir nehmen - von mir aus müsste sie mir auch dann nichtmal unterhalt zahlen) scheint nicht möglich, da meine ex-frau kategorisch diskussionen über die unterhaltshöhe, bzw. über ihre (von mir angeregte) mitarbeit zum familien-lebensunterhalt ablehnt. im augenblick habe ich mich zwar mit den unterhaltszahlungen "abgefunden" weil ich sie mir auch derzeit noch leisten kann, allerdings fehlt mir eine akzeptable langfristige PERSPEKTIVE: ich möchte nun gerne eine "situationsanalyse" bzw. empfehlung für meine zukunft: 1. ist es sinnvoll gegen die anordnung vorzugehen und wie wird so eine anordnung aufgehoben? 2. komme ich evtl. vom "regen in die traufe" - weil ich auch bei heutigem "schlechteren" einkommen als die letzten jahre immer noch überdurchschnittlich gut verdiene, d.h. welcher vermögens-/einkommens-zeitpunkt ist überhaupt für eine abänderung günstig?
Unterhaltsreduzierung
vom 22.9.2010 125 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Sie haben gemeinsam mit meiner Tochter meine Mutter besucht. ... Mit allen unregelmäßigen Zahlungen betrug mein Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten 4183 € ohne Bei meiner Scheidung wurde das gesamte Einkommen zur Berechnung hinzugezogen. ... Kommt der Unterhaltsempfänger dem nicht nach, dann wird ihm ein fiktives Einkommen angerechnet, das den Unterhaltsanspruch entsprechend reduziert.
Unterhalt nichteheliches Kind
vom 15.3.2007 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin verheiratet und habe 2 Kinder, 7 und 4 Jahre alt. Bis vor kurzem hatte ich eine Affäre (Dauer ca. 5 Monate). Kurz nachdem ich nun dieser Frau mitteilte, dass ich meine Familie nicht verlassen werde, teilte sie mir mit, dass sie schwanger sei.
Frau mit Sohn weg nach 17 Jahren / Trennung / Scheidung / Unterhalt
vom 8.9.2006 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Kindergeld, 2 Ki. 14 + 9 - Steuerklasse 5). ... Dabei hatte sie zwei eidesstattliche Erklärungen von ihrer Mutter (möglicherweise auch vom Freund ihrer Mutter zusätzlich) und ihrer Psychologin in denen wohl meine Gefährlichkeit, Aggressivität und Gewalttätigkeit (was gar nicht der Wirklichkeit entspricht) bezeugt und attestiert wird (Entwurf der EE liegt mir vor). ... Meine Mutter und 4 Kinder sind Erben (Gütertrennung).
Verjährung Rückzahlung Unterhaltsvorschuss JA - Unterhaltsanspruch nicht tituliert
vom 3.9.2014 38 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte(r) Anwalt/Anwältin, seit Mai 2009 wird auf Antrag der Mutter Unterhaltsvorschuss für das bei ihr lebende Kind durch das Jugendamt an sie gezahlt, da es dem Vater wegen geringem Einkommen nicht möglich war. ... Unterlagen zum Einkommen, zu den persönlichen Verhältnissen des Vaters wurden dem Jugendamt zur Verfügung gestellt. ... Ende Januar 2010 wurde dem Vater schriftlich mitgeteilt, dass die Leistungen an die Mutter neu festgesetzt werden (von 117€ auf 133€), wegen Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Lebenslanges Wohnrecht und dann ins Altersheim
vom 16.11.2013 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Meine Mutter ist im Dezember 2012 leider verstorben. ... —Rente (das sind nur 50% seines Rentenanspruches, den er mit meiner Mutter jahrelang geteilt hat, aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung, beide lebten in Scheidung. Nach dem Tod meiner Mutter sind ihre Anteile der Rente aber nicht an ihn zurückgegangen sondern verfallen).
Vorgehen Jugendamt bei Festlegung des Unterhalts
vom 1.6.2011 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Muss mein Mann sich die von seiner Ex-Frau zu zahlende Darlehensrate für das ihr überlassene ehemals gemeinsame Haus bei einer Neuberechnung des Unterhalts auf sein Einkommen anrechnen lassen, obwohl diese in den vergangenen 6 Jahren nicht auf sein Einkommen angerechnet wurde ? ... und ihr Schreiben wie üblich mit der Androhung sofortiger Pfändungsverfügungen verbunden und eine Kopie an die Mutter der Kinder geschickt. ... Da durch das Jugendamt in diesem Schreiben explizit die Verbindung vom monatlichen Einkommen meines Mannes zu der durch seine Ex-Frau zu zahlende Darlehensrate von 600 EUR hergestellt wurde, lag für uns der Verdacht nahe, dass sie dieses Darlehen neuerdings als Einkommen meines Mannes wertet, es sich hierbei jedoch nicht um ein Einkommen, sondern nach wie vor wie bislang um eine Darlehensrate handelt und man bei Abzug dieser Darlehensrate wieder auf das bislang festgelegte anrechenbare Einkommen von 3.300 EUR pro Monat kommen würde.
Unterhalt für 2. völlig andere Ausbildung???
vom 24.1.2010 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Als sie 10 Jahre alt war, haben ihre Mutter und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Unterhalt für meine Tochter bis zu ihrem 18. ... Werdegang meiner Tochter: - Realschulabschluss - Lehre zur Rechtsanwaltsgehilfin - Abitur auf dem Abendgymnasium nachgeholt (Sie hat in dieser Zeit in der Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet, jedoch nur soviel, dass ihr durchgängig Kindergeld zustand) - ab 10/2009 Studium der Germanistik und Geschichte auf Lehramt (Sie möchte nun Lehrerin werden). ... Die Kindesmutter ist neu verheiratet mit einem Firmenbesitzer, hat aber natürlich kein eigenes Einkommen.
Eigenheimzlage, bitte nur absolute Materiekenner
vom 3.12.2004 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Für meine Kinder zahle ich Unterhalt, u. das hälftige Kindergeld wird mir bei meine Unterhaltsverpflichtung als Einkommen zugerechnet. Eingezogen sind wir im Mai 2003, die Mutter meiner Kinder hatte ihre Whg. gekündigt zum Okt. 2003. ... Inzwischen sind wir getrennt, die Mutter hat das Sorgerecht für die Kinder, u. ich habe im Moment ein 40%-Umgangsrecht.
Unterhalt bei volljährigem behinderten Kind
vom 10.4.2012 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Ich zahle Nachehelichen-Unterhalt an meine Ex-Frau (58 Jahre) und Kindsunterhalt an meine schwerstbehinderte Tochter (100%), hierfür gibt es einen Titel. Meine Tochter wird demnächst volljährig, sie besucht auch danach weiterhin eine Schule für Behinderte. Die Ex-Frau bietet folgende Einigung an : ab Volljährigkeit die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen, den Differenzbetrag zum jetzigen Kindsunterhalt soll ich als zusätzlichen Nachehelichen-Unterhalt zahlen, ich würde also den Betrag der Grundsicherung sparen.