Nicht mitgeteilt, dass Kündigung unwirksam
vom 16.1.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Zehn Tage vor dieser Frist habe ich den Vertrag schriftlich gekündigt (leider ohne Einschreibebeleg). Als ich keine Bestätigung meiner Kündigung vom 21.06.07 erhielt, habe ich am 19.07.07, der "Handyfirma" per Einschreiben folgendes mitgeteilt: 1.) dass ich am 21.06.07 gekündigt hätte; 2.) dass ich noch einmal um die Bestätigung dieser Kündigung bitte; 3.) dass ich noch einmal meine Einzugsermächtigung widerrufe. ... Als Folge dieser Widersprüche hat mir die Handyfirma dann nach über 2 Monaten endlich mitgeteilt, dass meine Kündigung vom 21.06.07 nicht eingegangen wäre.