Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

429 Ergebnisse für küche tapete

Schönheitsreparaturen? - Wer trägt die Beweislast für den Abnutzungsgrad...?
vom 11.3.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
. §10 1.Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen sowie der übrigen Holzteile. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses ausführen zu lassen Küche, Bäder, Duschen 3 Jahre Wohn- Arbeitsräume 5 Jahre Nebenräume 7 Jahre 2. ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu Zahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als 7 Monate 20% 11 Monate 30% 15 Monate 40% in Küchen, Bäder etc. etc als 12 Monate 20% 18 Monate 30% in Wohn- und Arbeitsräumen etc als 17 Monate 20% in Nebenräumen etc Weist der Mieter binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Voranschlages durch den Voranschlag eines anderen Fachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach ist dieser maßgebend...
Sind die Forderungen des Vermieters überhaupt gültig?
vom 12.2.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Das Bad und die Küche wurden im ursprünglichen Zustand gelassen. ... Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre Wohn- SChlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre in sonst. ... Küchen, Bäder, Duschen Liegen die letzten sChönheitsreparatren während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der MIeter 33% der erforderlichen Kosten, gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66% der Kosten.
Streit mit einem Handwerker für Maler- und Tapezierarbeiten
vom 13.4.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der teilweise aufgetragene Rollputz hat sich leicht abgelöst und die Flies-Tapete an der Decke war über größere Flächen lose, bzw. nicht mit der Decke verklebt. Der Handwerker hatte die Rollputzarbeiten in der Küche nicht ganz abgeschlossen, weil nach seiner Angabe der Untergrund noch zu feucht ist. ... Wir konnten aufgrund der von uns dringend benötigten Küche ihm kein Nachbesserungsrecht einräumen.
Anteilige Schönheitsreparaturen nach 29 Monaten; Nachmieter übernimmt Wandfarbe
vom 20.2.2010 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünf Jahre durchzführen, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre, Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Nutzungszeit.
Schönheitsreparaturen nach 5 Monaten?
vom 28.11.2004 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre.
Vermieterin fordert Geld für Ursachenforschung Feuchtigkeit in Wohnung
vom 4.6.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Schlafzimmer, Küche und eine Wand liegen unterirdisch. ... Auf anraten des Malers habe ich die Tapete in Fensterbankhöhe der betreffenden Wände abgeschnitten (Rauhfaser), feuchte Stellen abgekratz, verspachtelt und alles gestrichen. ... Da ich schon Mitte Juni ausziehe und der neue Mieter die Hälfte der Miete spart (135 EUR) wollte ich als Alternative Tapziermaterialien wie Tapete und Kleister zur Verfügung stellen.
Schönheitsreparaturenklausel gültig?
vom 28.8.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Klausel im Mietvertrag lautet: § 8 Schönheitsreparaturen (1)Der Mieter verpflichtet sich, die laufenden (turnusmäßig wiederkehrenden) Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. (2)Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. (3)Soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Durchführung erforderlich ist, betragen die üblichen Fristen: bei Küchen, Baderäumen und Duschenalle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen (z.B. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden. (6)Naturlasiertes Holzwerk und Kunststoffrahmen dürfen nicht mit Deckfarben überstrichen werden. Desweiteren steht unter Verschiedenes (§20) noch: "Die Wohnung wird in renovierten Zustand, d.h. raufaserweiße Tapete und Parkettboden, übergeben und muss bei Auszug wieder so verlassen werden wie bei Einzug vorgefunden."
Muß Wohnung gestrichen werden?
vom 9.1.2010 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
§ 10 Schönheitsreparaturen Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile. ... Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen – Regel-Renovierungsfristen – der Fall: Küche, Bad, WC bzw. ... Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten.
Renovierung nach 6 Monaten - ja oder nein?
vom 28.11.2012 51 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zusätzlich hatten wir von den Vormietern zwei Wände in anderfarbigen Tapeten übernommen. ... Im übrigen war die Wohnung gestaubsaugt und geputzt worden, Bad und Küche waren gereinigt worden. Unser Vermieter fordert, dass wir alle Wände, an denen Nägel oder Dübellöcher waren oder eine kleine Beschädigung der Tapete zu erkennen ist, neu tapezieren und streichen.
Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel im Mietvertrag wirksam oder unwirksam?
vom 11.12.2013 51 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zum Beispiel dürfen Tapeten, Raufaser und ähnliche Beläge nicht überklebt werden; Fenster, Türen und Fussleisten müssen vor der Lackierung vorgestrichen sein; Stoßstellen und Unebenheiten sind auszuspachteln; Heizkörper und Rohrleitungen sind nur mit Heizkörperfarbe zu streichen. Sind bei Mietende die Schönheitsreparaturen fällig, sind diese regelmäßig in heller Farbe und/oder mit hellen Tapeten durchzuführen. ... Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit üblicherweise nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen durchzuführen: In Küchen, Bädern, Duschen alle 5 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 8 Jahre, in anderen Räumen (wie z.B.
Kündigungsfrist alter Mietvertrag und Schönheitsreparaturen
vom 22.11.2010 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küche, Wohnküche, Kochküche, Speisekammer, Besenkammer, Bad, Dusche, WC - alle 3 Jahre b) Wohnzimmer, Schlafzimmer, Dielen, Korridore, und alle sonstigen Räume - alle 5 Jahre 4. ... Dübellöchern) keine Beschädigungen der Tapete vorliegen!?
Rücktritt vom Kaufvertrag eine ETW wg. verschwiegener Mängel
vom 8.5.2010 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
So begann mein Mann eifrig die Tapeten zu entfernen, die Leitungen aus der Wand zu reißen, den alten Parkettboden (der nicht mehr zu retten war) zu entfernen usw. ... Irgendwann war dann auch in der Küche die letzte Stromleitung entfernt und darunter liegen die Steigstränge für warmes und kaltes Wasser sowie der Abfluss. ... Auch in der Küche ist unter der Farbe ein Riss der bis zur Betondecke durch geht.
Renovierung bzw. Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 30.11.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Es sind also normale Abnutzungsspuren zu sehen: -hier und da ein paar kleine Spuren auf der Tapete -normale Anzahl Dübellöcher von Regalen -„Schatten“ an den Wänden, wo Möbel gestanden haben -an einer Stelle im Schlafzimmer, hinter dem Schlafzimmerschrank, ist ein Stück Tapete angerissen Der Vermieter hat eine Kaution von EUR 2200,00 Nun ziehen wir fristgerecht zum 31.12.08 aus und möchten wissen, in welchem Zustand wir das Haus hinterlassen müssen. ... Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küchen, Bäder und Duschenalle 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre c) sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeitenalle 7 Jahre 4.
Mietrecht: Renovierungspflicht bei Auszug - bitte Klauseln pruefen
vom 7.8.2011 48 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zu den Schoenheitsreparaturen gehören: das Entfernen aller Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentueren, de Fenster (..) und Aussentueren von Innen sowie der übrigen Holzteile, bei uebermaessigen Abnutzungsspuren das Abziehen und Abschleifen der Parketfussboeden und Innentreppen und danach deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden. ... Diese Schoenheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw.
uns droht Ungemach bei der Rückgabe der Wohnung
vom 6.12.2006 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
So haben wir im Wohnzimmer zwei Wasserflecken, wo der Putz (keine Tapeten an den Wänden) bröckelig ist und einen Wasserfleck in der Küche. ... Wenn das Mietverhältnis länger als ein Jahr läuft haben wir eine Beteiligung von 12,5% in Nebenräumen, 20% in Wohn-/Schlafzimmern, 33% In Küche / Bad. Ach ja, zur Information, Küche und Wohnzimmer sind in Wollweiß gestrichen, das Schlafzimmer in einem ganz hellen Gelb (Decke in Weiß).
Auszug Mietwohnung Schönheitsreparaturen
vom 22.2.2024 für 53 €
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in folgenden Zeitabständen fällig: - Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre, - Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre, - Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster, Außentüren von innen alle 7 Jahre. 4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für die Schönheitsreparaturen, die aufgrund des Fristenplans noch nicht (wieder) fällig sind, folgende Kostenregelung: Küchen, Bäder und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 % der erforderlichen Kosten gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66 % der Kosten.
Renovierung bei Auszug (BGH-Urteil)
vom 21.7.2006 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Spätestens sind diese Arbeiten nach Ablauf von folgenden Zeiträumen auszuführen: in Küchen, Bädern, in Räumen mit Duschanlagen und in Toiletten alle drei Jahre in allen anderen Räumen alle vier Jahre. Abweichend vom Vorstehenden sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Versorgungsleitungen in Küchen, Bädern und Räumen mit Duschanlagen spätestens alle drei Jahre durchzuführen. ... Sämtliche vorgenannten Arbeiten sind fachmännisch in neutralen, gedeckten Farben und Tapeten auszuführen.
Schönheitsreparaturen - Fristen teils starr, teils flexibel
vom 15.8.2006 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter ist verpflichtet, die Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Räumen alle sieben Jahre zu streichen oder zu tapezieren. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans, beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug zeitanteilig wie folgt an den erforderlichen Renovierungskosten: Küchen, Baderäume und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66% der erforderlichen Renovierungskosten. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, daß die alten Tapeten entfernt werden.
Unrenovierte Wohnung übernommen, muss ich bei Auszug trotzdem renovieren?
vom 22.3.2007 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich hatte die Altbauwohnung unrenoviert übernommen (siehe unten (fragwürdiger) Auszug Mietvertrag § 23) und seit dem Einzug alle Räume 1 x gestrichen, Wohnzimmer, Küche, Bad 2 x. Die Tapeten haften mittlerweile nicht mehr sonderlich gut, und ein weiterer Überstrich würde dies nicht verbessern sondern eher verschlimmern, so dass neu tapeziert werden müßte. ... Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig: - in Küchen, Bädern und Duschen alle __3__ Jahre (handschriftlicher Eintrag) - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle __(4)__ Jahre (handschriftlich einschl. der Klammer) ------------------------------------------------------------------- § 5 – Zustand der Mieträume 1.