Schönheitsreparaturen? - Wer trägt die Beweislast für den Abnutzungsgrad...?
vom 11.3.2008
35 €
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. §10 1.Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen sowie der übrigen Holzteile. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses ausführen zu lassen Küche, Bäder, Duschen 3 Jahre Wohn- Arbeitsräume 5 Jahre Nebenräume 7 Jahre 2. ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu Zahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als 7 Monate 20% 11 Monate 30% 15 Monate 40% in Küchen, Bäder etc. etc als 12 Monate 20% 18 Monate 30% in Wohn- und Arbeitsräumen etc als 17 Monate 20% in Nebenräumen etc Weist der Mieter binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Voranschlages durch den Voranschlag eines anderen Fachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach ist dieser maßgebend...