Leistungsunfähigkeit des neuen Lebenspartners
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
aus diesem grund will meine frau sich die "betreuungskosten" für den neuen lebenspartner in höhe von €200-€500 nicht anrechnen lassen. die betreuungskosten haben doch nichts mit der leistungsfähigkeit zu tun, sondern beziehen sich doch auf die gemeinsame, dadurch kostengünstige, haushaltsführung ?