Anspruch auf Übertragung von diplom-XYZ.de?
vom 1.6.2008
29 €
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Habe ich als Inhaber eines akademischen Grades in der Form „Diplom-XYZ“ ein besseres Recht an den beiden Domains „diplom-XYZ.de“ und „diplomXYZ.de“ als die beiden aktuellen Domain-Inhaber, die nach ersten Recherchen keine Inhaber dieses Grades sind? Ist in diesem Fall die Registrierung der Domains durch die aktuellen Domain-Inhaber nicht bereits eine Art „Anmaßung“ oder gar unberechtigtes „Führen“ eines akademischen Grades? ... Die Domain „diplomXYZ.de“ wird sogar ganz offen zum Verkauf angeboten.