Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich verstehe Sie dahingehend, daß Sie für 123 zwar ein Gebrauchsmuster eintragen ließen, aber keine Marke. Sollte dies anders sein, so bitte ich um Hinweise.
Zudem verstehe ich Sie dahingehend, daß Herr F. administrativer Ansprechpartner für die 123.de Domain war, Sie jedoch Inhaber der Domain. Sollte die GmbH Inhaberin der Domain gewesen sein, so bitte ich um Hinweise.
Wenn Sie beweisen können, daß Sie persönlich bis Anfang 2005 Inhaber der Domain waren und Herr F. die Domain unberechtigt auf sich übertragen ließ, so können Sie die Domain von ihm herausverlangen, also die Rückübertragung fordern. Angesichts des Zögerns des Herrn F. scheint dies nur klageweise möglich zu sein.
Herr F. handelte damals als Ihr Vertreter, aber bezüglich der Übertragung der Domain ohne Vertretungsmacht. Sie können damit Denic mitteilen, daß Sie das Handeln des Herrn F. nicht genehmigt haben, die Übertragung damit nichtig ist. Diese müßte damit Rückübertragen werden. Es wäre überlegenswert, erst mit der Denic zu reden. Dort kann die Domain dann beispielsweise als "disputed" vermerkt werden. Üblicherweise fordert Denic jedoch umfangreiche Beweise.
Wenn jedoch die GmbH die Inhaberin der Domain gewesen ist, dann hat Herr F. Vermögen aus der Insolvenzmasse abgezweigt. Hier kann ich nur anraten, schnellstmöglich den Insolvenzverwalter davon in Kenntnis zu setzen. Mit diesem können Sie dann eventuell eine Rückübertragung an Sie aushandeln.
Bitte beachten Sie, daß dieses Forum technik-bedingt nur eine erste rechtliche Orientierung geben kann und keinesfalls den Gang zu einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens ersetzt. In Ihrem Fall sollte dieser entweder Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Fachanwalt für Internet-Recht sein.
Die rechtliche Beurteilung kann sich bei fehlenden Angaben radikal ändern.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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