Auslandsaufenthalt mit Niederlassungserlaubnis
vom 20.4.2016
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Mein Freund muss aber aus beruflichen Gründen noch ca. 3 Jahre in Moskau leben. ... Ich möchte dann nach 3 Jahren mit ihm nach Deutschland. ... Muss ich ein "Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis" wie im AufenthG §51 (2) beantragen?