erziehungsurlaub
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
guten tag... mir stellt sich in naher zukunft folgendes problem: vor der geburt meines kindes im märz 2007 arbeitete ich seit 2 jahren in vollzeit mit einem nettoverdienst von 1600 euro...jetzt steht mir elterngeld für ein jahr in höhe von ca.1000 euro zu...danach theoretisch wieder meine vollzeitbeschäftigung,welche ich a´nach einem jahr nicht annehmen kann weil es keine kindertagesstätten gibt die 1-jährige kinder aufnehmen und b`mein lebensgefährte in montagetätigkeit steht und ich erst ca.21.00 uhr zuhause wäre... momentan muss ich mich entscheiden für wie lange ich erziehungsurlaub beantrage...die erste frage die sich mir stellt ist: ---wenn ich erziehungsurlaub für das maximum von 3 jahren beantrage...kann ich nach einem oder nach 2 jahren wieder bei meinem arbeitgeber anfangen oder kann er auf einhaltung der beantragten zeit bestehen?