Rechnung Luxemburg -> Deutschland
vom 24.8.2006
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine GmbH mit Sitz in Luxemburg stellt eine Rechnung für Beratungsleistungen (Unternehmensberatung) an einen Unternehmer in Deutschland. 1) Muß auf den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer aufgeschlagen werden (wenn ja in welcher Höhe) oder ist eine "innergemeinschaftliche Lieferung" ohne USt. möglich? 2) Welche Angaben sind auf der Rechnung nötig? Viele Grüße und herzlichen Dank!