Genehmigungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Dies lag aber nicht in der Macht des Käufers, die Nichtteilnahme am Beurkundungstermin wurde kurzfristig von der Verkäuferin, ohne den Käufer zu fragen, entschieden. Wir als Käufer, wenn wir von dem geplanten Vorgehen der Verkäuferin gewusst hätten, hätten den Beurkundungstermin verschoben auf einen "pässlichen" Termin, an dem Käufer und Verkäufer sich persönlich beim beurkundenden Notar hätten treffen können. ... Zwar hat der Käufer alle Kosten des KV zu tragen.