Ich habe es unter der Bezeichnung "Custo" eingestellt und es wurde für 66,- Euro (Startpreis 1,99 Euro) versteigert.Nun zu meinem Problem: Die Käuferin des Kleides meldete sich gestern und meinte der Name "Custo" wäre geschützt; das Kleid wäre eine Markenfälschungt, angeblich hätte Sie sich beim Hersteller erkundigt,welcher Ihr dies bestätigt hätte, außerdem hätte Sie einen befreundeten Anwalt befragt und dieser würde im Falle der Nichterstattung des Kaufpreises "Schadensersatz in Höhe der Kosten der Ersatzbeschaffung <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung">§323,Abs.2 BGB</a>, iVm 263 StGB,434,281 Abs. 1,249" einklagen.Sie schätzt den original Wiederbeschaffungswert zw. 150,-bis 200 Euro. Sie schrieb das Sie jedoch auf die Klage verzichten würde wenn ich Ihr den Kaufpreis von 66,-Euro incl. der Versandkosten, gesammt also 71,- Euro zurückerstatte, dafür gab Sie mir eine Frist bis 06.12.08. ... Hätte eine Klage Ihreseits Erfolg obwohl es sich um einen eher geringen Streitwert handelt und sie sich ja widersprochen hat, einerseits will sie mich verklagen andereseits verzichtet sie darauf bei Rückerstatt.des Preises und gleichzeitigen Einbehalt der Ware?