WEG: Wie sind Rohr-/Wasserleitungenversichert?
vom 22.3.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Nach beiliegender Teilungserklärung gem § 8 WEG (für alle Eigentümer) sind die Leitungen innerhalb der Wohnung WEG – und damit auch die Kosten dem jeweiligen Eigentümer alleine!! ... So ist aus meiner Sicht ein Schaden mit der Versicherung zu regulieren, im Innenverhältnis (der Eigentümer zueinander) gilt nach der Teilungserklärung, daß jeder für die anfallenden Kosten (hier: Versicherungs-Selbstbeteilung) selbst aufzukommen hat.