Versorgungsausgleich + Zugewinn bei Scheidung
vom 12.11.2023
für 51 €
Ein Ehepaar möchte sich einvernehmlich Scheiden lassen. Frage1: Wäre es rechtlich überhaupt möglich, das erst beim anberaumten Scheidungstermin, eine Partei dann plötzlich vor Gericht noch erklärt, das gewünscht wird den Versorgungsausgleich bitte auf den Tag der Trennung zu begrenzen? Oder muß sowas immer zwingend vorher in einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit Notar geregelt werden und kann nicht einfach so mündlich beim Scheidungstermin bei Gericht vorgebracht werden?